Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.
Die Mitgliedschaft wird nach schriftlicher Anmeldung beim AHO erworben. Die Höhe des Jahresbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Er ist am 3. März eines jeden Jahres fällig. Während des Jahres eintretende Mitglieder zahlen den vollen Jahresbeitrag.
Mit der Mitgliedschaft verbunden ist der kostenlose Bezug des Mitteilungsblatts des AHO im laufenden Kalenderjahr. Der Austritt hat mittels einer schriftlichen Erklärung bis zum 30. September auf Ende des Kalenderjahres gegenüber dem Geschäftsführer zu erfolgen.
Mitglieder, die trotz Mahnung mit der Beitragszahlung länger als ein Jahr im Rückstand sind, werden aus der Mitgliederliste gestrichen. Die Belieferung mit dem Mitteilungsblatt wird bei Beitragsrückstand ausgesetzt.
Mitglieder, die sich schwere Verstöße gegen die Ziele des AHO zuschulden kommen lassen, können durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.