FFH-Kartierung
Die Orchideen der FFH-Richtlinie in Baden-Württemberg – Kartierungshinweis
Der Anhang II der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) enthält zwei Orchideenarten, die auch (und vor allem) in Baden-Württemberg nachgewiesen werden können: Cypripedium calceolus (Frauenschuh) und Liparis loeselii (Glanzkraut). Gemäß diesem Anhang II sind die o.g. Arten, EU-weit gesehen, von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Dieser Verpflichtung ist Baden-Württemberg mittlerweile nachgekommen. Zugleich sind diese Orchideen Bestandteil des Anhang IV, wonach es sich um streng zu schützende Pflanzenarten von (EU-weitem) gemeinschaftlichem Interesse handelt. Der Anhang IV der FFH-RL enthält eine weitere in Baden-Württemberg vorkommende Orchidee: Spiranthes aestivalis (Sommer-Drehwurz). Bund und Länder sind gegenüber der EU verpflichtet, alle sechs Jahre (beginnend ab 1994) einen Bericht über die Durchführung der im Rahmen der FFH-Richlinie getroffenen Maßnahmen zu erstellen.
Der AHO Baden-Württemberg sieht die Notwendigkeit, die Kartierung dieser FFH-Arten in Baden-Württemberg zu forcieren und hat hierzu mit der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) in Karlsruhe eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, wonach AHO-Kartierungsdaten nach Karlsruhe gemeldet werden. Damit kann das Land Baden-Württemberg seiner FFH-Berichtspflicht detaillierter nachkommen. Im Umkehrschluss darf erwartet werden, dass die Meldungen Grundlage für weitere Schutz- und Pflegemaßnahmen sind.
Für jede Art wurde ein FFH-Erfassungsbogen entwickelt, der beim AHO angefordert bzw. nachfolgend heruntergeladen werden kann. Neben allgemeinen Angaben (Seite eins) zum Fundort (Gebietsnamen, Lage, Rechts-Hochwert) inkl. dem aktuellen Schutzstatus wird detailliert auf den Zustand der jeweiligen Population, die Habitatqualität und die Beeinträchtigungen eingegangen (Seite zwei). Ein Punktsystem bewertet das Vorkommen. Seite drei enthält noch allgemeine Angaben zur Art und die Art und Weise, wie der jeweilige Bogen auszufüllen ist. Grundsätzlich gilt: es wird nur das ausgefüllt was bekannt ist. Es wird lieber ein unvollständig erfasster Bogen (der Seiten eins und zwei) abgegeben als gar keiner! Jeder Bogen geht zunächst an Frau Laetitia Merou (Stuttgart). Wurde die Meldung vom Finder nicht zusätzlich der zentralen AHO-Kartierungsstelle, also Bernd Haynold (Vellberg), mitgeteilt so erhält er diese über Frau Merou. Ausdrücklich muss an dieser Stelle auf die geltenden Naturschutzbestimmungen (Betretungsverbote!) hingewiesen werden, da die (Jung-)Pflanzen wie die Biotope äußerst trittempfindlich sind.
Besonders interessant sind kleinere Restvorkommen außerhalb von Naturschutzgebieten und flächenhaften Naturdenkmalen aus allen Teilen Baden-Württembergs. Aber auch altbekannte Fundpunkte bedürfen der gelegentlichen Bestätigung.